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Bewerbungsgespräch: Kündigung trotz falscher Antwort auf Frage nach

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Bewerbungsgespräch: Kündigung trotz falscher Antwort auf Frage nach
 
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    Das BAG hat jetzt noch einmal klargestellt, dass die falsche Antwort im Bewerbungsgespräch auf die Frage nach einer Schwerbehinderung den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen kann. Dies gilt aber nur, wenn der Abschluss des Arbeitsvertrags von dieser Frage abhängig war.

    Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann laut Bundesarbeitsgericht (BAG) den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

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    1 Kommentar

    Kommentare zu Bewerbungsgespräch: Kündigung trotz falscher Antwort auf Frage nach

     

    zero5000zero5000am 11.07.11


    Was hat das unter Politik zu suchen - wenn auch interessant?


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