Bewerbungsgespräch: Kündigung trotz falscher Antwort auf Frage nach
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Das BAG hat jetzt noch einmal klargestellt, dass die falsche Antwort im Bewerbungsgespräch auf die Frage nach einer Schwerbehinderung den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen kann. Dies gilt aber nur, wenn der Abschluss des Arbeitsvertrags von dieser Frage abhängig war.
Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann laut Bundesarbeitsgericht (BAG) den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.Auf business-netz.com weiterlesen
1 KommentarKommentare zu Bewerbungsgespräch: Kündigung trotz falscher Antwort auf Frage nach
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