Mehr Geld für den Umzug – Neue steuerliche Höchstbeträge ab 01.08.2011
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Laut einem aktuellen BMF-Schreiben gibt es ab August 2011 neue Höchstbeträge bezüglich der steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten und umzugsbedingter Unterrichtskosten bei Kindern. Die neuen Werte gelten für alle Umzüge, die nach dem 31.07. beendet werden.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt per BMF-Schreiben die maßgebenden steuerlichen Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Auslagen beim Umzug veröffentlicht. Die neuen Grenzen gelten ab 01.08.2011.Auf business-netz.com weiterlesen
1 KommentarKommentare zu Mehr Geld für den Umzug – Neue steuerliche Höchstbeträge ab 01.08.2011
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