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Berufsunfähigkeitsversicherung: Falsche Antwort auf Gesundheitsfragen

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Falsche Antwort auf Gesundheitsfragen
 
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    Das Verschweigen von Beschwerden bei den Gesundheitsfragen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechtigt laut OLG Bamberg den Versicherer, bezüglich des Versicherungsvertrags die Anfechtung zu erklären.

    Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat laut einer heute veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen Versicherungsvertrag anfechten kann, wenn der Versicherte Gesundheitsfragen falsch beantwortet.

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