Straßburg (dpa) - Riskieren Arbeitnehmer ihren Job, wenn sie öffentlich auf Missstände an ihrer Arbeitsstelle aufmerksam machen? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet heute darüber, ob solche Äußerungen von der Meinungsfreiheit geschützt sind.