Politische News
Kneipen und Gaststätten in NRW müssen ab 1. Juli die Nichtraucher schützen.
Ein gefürchteter Stichtag für viele Gastwirte
– nach einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes NRW (Dehoga) rechnen mehr als die Hälfte der befragten Wirte mit Gäste- und Umsatzrückgängen.
Der aktuelle NRW-Konjunkturbericht zeigt, dass 17,6 Prozent der Gaststätten-Besitzer um ihre Existenz bangen.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Umsatzentwicklung in
Ländern mit und ohne Rauchverbot in Gaststätten miteinander
verglichen, um mögliche Auswirkungen der Nichtraucherschutzgesetze
auf den Umsatz des Gaststättengewerbes festzustellen.
Das Ergebnis:
In der getränkegeprägten Gastronomie - mit Schankwirtschaften, Diskotheken, Tanzlokale und Bars
- gingen danach die Umsätze im dritten Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahresquartal in den Bundesländern mit Rauchverbot (Baden-Württemberg und Niedersachsen) real um 9,8 Prozent zurück,
in den übrigen Bundesländern (zu der Zeit noch ohne Rauchverbot) dagegen um 6,8 Prozent.
Umsatzrückgang, der demnach auf das Rauchverbot zurückzuführen ist: rund drei Prozent.
In der speisengeprägten Gastronomie - also in Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben
- war der Unterschied bei der Umsatzentwicklung zwischen Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetz nicht so ausgeprägt.
Im dritten Quartal 2007 hatte die speisengeprägte Gastronomie in Bundesländern mit Rauchverbot Umsatzrückgänge von 5,6 Prozent zu verzeichnen und in den übrigen Bundesländern in Höhe von 5,7 Prozent.
Umsatzrückgang, der auf das Rauchverbot zurückzuführen ist: mit 0,1 Prozent fast zu vernachlässigen.
Was 2008 betrifft, so weisen Ergebnisse noch hohe Schätzanteile
auf und ermöglichen daher keine sicheren Aussagen über die
Entwicklung der Umsätze im Gaststättengewerbe getrennt nach
Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetze.
Raucherclub
Eine Alternative ist der Raucherclub. Betriebe können einen Club zum Genuss des Tabakkonsums gründen
– und die Mitglieder dürfen dann im „Clubhaus“ rauchen. „Wir wollen auf keinen Fall das Gesetz in Frage stellen“, betont Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig. „Wir sehen den Raucherclub als realistische Lösung, damit die kleinen Betriebe überleben können.“ Nach Schätzungen des Verbandes könnten etwa 3000 Betriebe an Rhein und Ruhr zu Raucherclubs werden. Darum will der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband die Kneipen bei der Gründung von Raucherclubs unterstützen.
"Auch wenn es in Nordrhein-Westfalen 3000 bis 4000 Raucherclubs geben sollte,
werden die restlichen 34 000 Betriebe rauchfreie Angebote machen müssen.
Der Nichtraucherschutz wird somit nicht unterhöhlt“, ist sich Olaf Offers sicher.
„Somit würde keine Gruppe – weder Raucher und Nichtraucher noch die Gastronomen – gegeneinander ausgespielt.“
Gaststättenverband in Sorge um die "Eckkneipen"Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht diese Entscheidung kritisch. „Eine repräsentative Umfrage in Niedersachen und Baden-Württemberg hat ergeben, dass 85 Prozent der Einraumbetriebe einen Gästerückgang von mindestens zehn Prozent verzeichnen“, erklärt Thorsten Hellwig, Sprecher des Dehoga in NRW.
„Ab Juli rechnen wir gerade bei Kleinbetrieben mit einem beschleunigten Kneipensterben. Bis zu 6000 Betriebe mit rund 10.000 Arbeitsplätzen sehen wir als existenziell gefährdet an.“ Gerade viele „Eckkneipen“ hätten schon jetzt kaum finanzielle Rücklagen. Beim Dehoga haben sich bereits rund 20 Wirte gemeldet, die mit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes keine Zukunft für ihre Kneipe sehen. „Diese Betriebe funktionieren nur mit Bier und Kippe“, erklärt Thorsten Hellwig. „Hier rauchen nach unseren Erfahrungen 75 bis 80 Prozent der Gäste.“
Das erwartete Kneipensterben hätte nach Ansicht des Dehoga Auswirkungen auf die Kulturlandschaft in NRW. „Gerade in Nordrhein-Westfalen gehört die Kneipe um die Ecke ins Stadtbild. Hier trifft man sich abends mit Freunden auf ein Bier. Die zu befürchtenden Leerstände werden sich auch auf das Stadtbild auswirken“, betont Thorsten Hellwig.
Wo gilt das Rauchverbot?Vom 1. Januar darf in allen öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden. Das Verbot gilt für Behörden, Gerichte, Schulen, Universitäten, Flughäfen, Theater, Museen und Sporthallen. Während in den Behörden und Gerichten Raucherräume eingerichtet werden dürfen, ist das an den Schulen nicht erlaubt. Orte mit Rauchverbot müssen deutlich gekennzeichnet werden.
Welche Regelungen gelten für Gaststätten?Das Rauchverbot in Gaststätten gilt vom 1. Juli an unabhängig von Betriebsart und Größe. Glimmstängel sind also in Kneipen, Restaurants, Diskotheken, Eisdielen und Imbisstuben tabu. Nur in abgetrennten Raucherzimmern, die aber nur den kleineren Teil der gesamten Betriebsfläche in Anspruch nehmen dürfen, kann weiter gequalmt werden. Bei einer geschlossenen Gesellschaft kann das Rauchverbot in der Gaststätte vorübergehend aufgehoben werden. Für Biergärten und Festzelte gilt kein Rauchverbot.
Was gilt für den Gesundheits- und Pflegebereich?In Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt das Rauchverbot ebenfalls. Ausnahmen dürfen in den Kliniken aber für Todkranke auf Palliativstationen und Patienten in psychiatrischer Behandlung gemacht werden. In Pflegeheimen und Heimen für Behinderte und für Wohnungslose dürfen Raucherräume eingerichtet werden.
Wie wird die Einhaltung des Rauchverbots kontrolliert?Regelmäßige staatliche Kontrollen sind nicht vorgesehen. Die Behörden sollen in der Regel nur nach Beschwerden tätig werden. Für die Einhaltung des Rauchverbots sind die Wirte und Behördenleiter verantwortlich. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten gewertet und können mit Geldbuße von maximal 1000 Euro bestraft werden.
Quelle: Dehoga, DPA, IHK
Kann Raucherclub Existenzen sichern
Geschrieben von
jogi3
am 27.06.08
in Politische News
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Klar nehme ich dich dann mit.
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Wir wollen keine Todesstrafe, es sei denn für Raucher?
Ich freue mich zwar über den nun endlich kommenden Nichtraucherschutz, aber distanziere mich auf das deutlichste von geistigen Flachpfeifen, die jedes beliebige Thema zum Anlass nehmen, Ihre Dummheit zur Schau zu stellen.
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Die Suchtschuppen gehören eh weg!
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Den Rauchern: Alle auf eine Weide getrieben, einen Elektrozaun drumherum und das noch auf eine sehr entfernte Insel gelegt. Und dort können sie dann im eigenen Mief ersticken.
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OH OH was wird um das bisschen Rauch für ein Theater gemacht. Was hat doch so ein kleiner Glimmstengel für eine Macht über "Erwachsene" Menschen.
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Kann man mal sehen wie doof die Raucher sind!
Wie kleine Schuljungen die sich hinter der Turnhalle zum rauchen versammelten stellen sie sich jetzt vor die Tür!
Ich finde es zumindest schön anzusehen wie die immer noch ihr Geld in der Kneipe lassen ohne eigentlich drinnen zu sein!
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Wenn ich Gaststätten zu den Tischzeiten nicht geraucht wird oder die Wirte sich freiwillig zum Rauch oder dagegenbekennen, Alles andere ist bürokratischen Schwachsinn und ich hoffe, daß das höchste deutsche Gericht diesen Müll den Berliner Affen um die Ohren haut, es gibt wichtigere Sachen um Deutschland auf dem Weg, zubringen als so'n Müll.
P.S. Bin Nichtraucher
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Vielleicht sind viele Raucher nachher selbst froh für die Unterstützung, endlich von den Sargnägeln los zu kommen. Als ich mit dem Rauchen aufgehört habe, war das nämlich das schwerste, in Kneipen und bei Festlichkeiten mit dem Rauchen aufzuhören. Mir hat es damals sehr geholfen, dass ich viel mit Nichtrauchern zusammen war.
@chafard
Du bist Nichtraucher? Warum regst Du dich dann so auf? Deiner Ausdrucksweise nach scheinst Du auch nicht nüchtern zu sein. Was soll dann dein blödsinniger "Vorschlag". "in Nichtrauchergaststätten darf kein Alkohol ausgeschenkt werden"? Gut, wenn Du vom Alkohol loskommen möchtest, ist es vielleicht erklärbar.
Wo wohnst Du denn, wenn bei Euch angeblich gilt "auf Kinderspielplätzen darf munter gesoffen und gekifft werden" ?
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rauchen sollte in Restaurants verboten werden
laut einer Statistik haben Diskotheken in anderen Bundesländer Einbußen von 5-10% !
Da stelle ich mir die Frage ist es besser Rauchen zu erlauben oder besser die Diskotheken schließen und Jobs gehen verloren?
Viele wandern schon ab ins benachbarte ausland;
Holland z.B. Venlo; Arcen u.s.w. haben zuwächse von 20- 30%!
Da stell ich mir die Frage was soll da noch der Nichtraucherschutz......
Ich meine es es soll jeder selber entscheiden wo er hindehnen möchte da braucht mann keine Gesetze !
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Umsatzrückgang, der auf das Rauchverbot zurückzuführen ist: mit 0,1 Prozent fast zu vernachlässigen."
Natürlich ist 0,1 meiner Meinung nach auch ein vernachlässigenbarer Wert, ABER ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass somit der Umsatzrückgang in der speisegeprägten Gastronomie bei Rauchverbot um 0,1 Prozentpunkte GERINGER war als in den übrigen Bundesländern.
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Auch die Differenz zwischen speise - und getränkegeprägter Gastronomie ist für mich überraschender Weise sehr niedrig ausgefallen, hätte mit einem schlechteren Ergebnis für die getränkegespeisten gerechnet.







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in kneipen und bars nervt es allerdings erheblich..
wo ist die gemütlichkeit, wenn jede halbe stunde 90% der leute aufstehen und vor die türe zum rauchen gehen...?
man hat entweder die möglischkeit sich mit nach draußen in den regen oder die kälte zustellen oder mit 2 anderen einsamen leuten am tisch sitzen zu bleiben...
in restaurants bistros oder cafes ist es aber durchaus einge gute idee.
und nein ich bin auch kein raucher.