Politische Meinung
Der Trend ist zur Zeit eindeutig: eine gute Konjunktur, weniger
Arbeitslosigkeit, aber immer mehr Menschen, die unter die Armutsgrenze
fallen. Der Schuldige heißt Niedriglohnsektor - hierüber
sind sich alle Parteien einig.
Franz Müntefering hat
entgegen der sonstigen Gepflogenheiten bereits zum Tag der Arbeit
verkündet, dass die Arbeitslosenzahlen unter vier Millionen
gefallen seien. Aber sind sie es wirklich? Laut Statistik sind zur Zeit
3,9 Millionen Menschen ohne Arbeit, das sind etwa 9,5 Prozent. Das ist
die eine Seite. Es gibt aber auch noch die Statistik der
Hartz-IV-Empfänger, die im April 2007 bei 5,2 Millionen lag. Wie
passt das zusammen? Gilt hier das alte Sprichwort: Glaube keiner
Statistik, außer du fälscht sie selbst?
Über
2,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger gehen zwar ein geregelten Arbeit
nach, verdienen aber so wenig, dass sie das ergänzende
Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Sie tauchen in der
offiziellen Arbeitslosen-Statistik der Bundesagentur für Arbeit
nicht auf. Und doch bestätigt auch die Bundesagentur, dass dieser
Trend nicht abreißt, sondern zunimmt, so BA-Vorstand Heinrich
Alt.
Aber noch eines ist unstrittig: der Zweitjob für
Vollzeitbeschäftigte. Viele Arbeitnehmer sind auch noch nebenher
tätig, denn etwa 1,95 Millionen haben noch einen so genannten
Minijob. Es stellt sich die Frage, ob in Deutschland bald amerikanische
Verhältnisse herrschen werden, wobei in Amerika der Trend bereits
zum Drittjob geht.
Stimmt es also, dass die gute Konjunktur
zwar mehr Arbeitsplätze schafft, doch dies überwiegend durch
Zeitarbeit und Niedriglohn? Die Diskussion hierüber ist unter den
Parteien heftigst entbrannt. SPD, Linkspartei und Gewerkschaften haben
das Thema Mindestlohn in den Vordergrund gerückt. SPD-Chef Kurt
Beck hat deshalb sogar die Große Koalition in Frage gestellt, ist
zwischenzeitlich jedoch wieder davon abgerückt. CDU/CSU und die
FDP lehnen Mindestlöhne kategorisch ab und tendieren eher dazu,
Lohndifferenzen aus Steuermitteln zu finanzieren. Diese
unterschiedlichen Positionen sollen jetzt im Koalitionsausschuss
diskutiert werden und Beobachter befürchten, dass es keine
Einigung ngeben wird.
Vor einigen Tagen traf sich
Bundeskanzlerin Merkel mir der DGB-Spitze, um Möglichkeiten einer
Einigung zu sondieren, aber man stellte sehr schnell fest, dass dies
momentan unmöglich ist.
Um Wege aus der hohen
Arbeitslosigkeit zu finden, kommen fast täglich neue
Vorschläge. Der neueste vom baden-württembergischen
Ministerpräsidenten Öttinger, der drei Jahre lang auf Probe
das gesamte Kündigungsschutzgesetz außer Kraft setzen
möchte. Hier rennt er bei seinem Koalitionspartner FDP offene
Türen ein, denn die FDP plädiert schon lange dafür, den
Kündigungsschutz wenigstens zu lockern.
Was auffällt
sind zwei grundsätzlich verschiedene Ansatzpunkte: Das
konserativ-liberale Lager möchte mit allen Mitteln verhindern,
dass die Unternehmen irgendwelche finanzielle Belastungen treffen, das
sozialdemokratische und linke Lager will jedoch die Unternehmen nicht
aus ihrer Verantwortung entlassen. Die jedoch beklagen einen
Fachkräftemangel in den hochqualifizierten Berufen, zum Beispiel
bei den Ingenieuren.
Vor allem die Unternehmerverbände
spielen unentwegt ihre stärksten Trümpfe aus und drohen mit
der Verlagerung von Betrieben oder Betriebsteilen in
Billiglohnländer. Dies beeindruckt CDU und FDP mehr als die
anderen Parteien oder die Gewerkschaften. CDU-Generalsekretär
Profalla will jetzt die Gewerkschaften in die Verantwortung nehmen und
verweist auf die Tarifautonomie. Die SPD aber verweist darauf, dass es
gerade in den betroffenen Niedriglohnsektoren den niedrigsten
gewerkschaftlichen Organisationsgrad gibt. Und ohne Tarifverträge
ist deren Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung durch den
Bundesarbeitsminister nicht möglich.
3,9 Millionen
Arbeitslose heißt immer noch Massenarbeitslosigkeit. Und die
immer mehr Politiker - auch der CDU - fordern, dass der konjunkturelle
Aufschwung auch bei den Arbeitslosen ankommen muss. Da sind sich die
meisten einig - und dann kommt wieder die Frage: Zu welchen
Bedingungen? Führende Politiker der SPD, der Grünen, der
Linkspartei und auch der CDU sind sich einig, dass man von seiner
Hände Arbeit auch in Würde leben können muss. Arbeit
muss sich wieder lohnen und dies kann bei Stundenlöhnen von unter
vier Euro nicht funktionieren. Dass davon der Osten Deutschlands
stärker betroffen ist als der Westen liegt auch an der
geografischen Lage. So lassen beispielsweise Berliner Hotels ihre
Wäsche in Polen waschen, und zwar zu einem Drittel des
üblichen Marktpreises.
Das so genannte Entsendegesetz
gilt überwiegend nur für Gebäudereiniger - und die
Koalition ist sich über eine Ausweitung nicht einig. Doch momentan
sieht es so aus, dass es innerhalb der Koalition keine Chance auf eine
Einigung gibt. So bleibt vor allem den untersten Lohngruppen nur die
Hoffnung, dass dieses Thema - des Koalitionsfriedens wegen - nicht auf
die nächste Legislaturperiode verschoben wird.
Welche
Rolle aber spielt die Kanzlerin in dieser Frage?
In der Tat, sie hält sich sehr bedeckt, muss sie doch auf ihre eigene Partei und ihren Koalitionspartner Rücksicht nehmen.
Der Zwang zu Kompromissen kann auch lähmend sein - zum Nachteil der Betroffenen.
Ja zu 1-Euro- Jobs?
Mit den Harz IV Gesetzen ist die Grundlage für die sogenannten 1-Euro-Jobs bereit gestellt worden. Rechtsgrundlage ist § 16 SGB II. Danach sollen für Hilfsbedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.
§ 16 SGB II
sieht konkret vor, dass zu diesem Zweck zusätzliche und im
öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten geschaffen
werden, dass dafür eine angemessene Entschädigung für
Mehraufwendungen zu zahlen ist und dass durch die Wahrnehmung dieser
Arbeitsgelegenheiten keine Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.
Schliesslich wird auf die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien verwiesen.
Es besteht entsprechend. dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)eine Renten- und Krankenversicherung.
Es besteht entsprechend § 2 Nr. 14 SGB VII eine Unfallversicherung.
Es besteht eintsprechend den Arbeitsschutzgesetzen ein Arbeitsschutz.
Aber, folgendes ist im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis nicht gegeben:
Vergütung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Kündigungsschutz
Das Entgelt, der 1 Euro pro Stunde, wird durch Verwaltungsakt
festgelegt. Bei einer 40 Stunden Woche wären das 173,- Euro pro
Monat. Daneben wird das Arbeitslosengeld II gezahlt.
Die Leistungen an den Arbeitslosen könnten somit wie folgt ausschauen:
345,- Euro Regelleistung Arbeitslosengeld II
250,- Euro Mietee incl. Betriebsnebenkosten
50,- Euro Heizkostenpauschale
173,- Euro Aufwandsentschädigung von 1,- Euro pro Arbeitsstunde
818,- Euro Monatssumme
1-Euro-Jobs - keine Gefahr für Arbeitsplätze?
Die 1-Euro-Jobs sollten, was die Vergabe angeht, an strikte Regeln gebunden sein. Eine Prüfung der Jobs sollte sicherstellen, dass die Tätigkeiten auch diesen Regeln entsprechen. Für den Arbeitssuchenden wäre der 1-Euro-Job somit nicht nur ein willkommener Zuverdienst, er würde ihm auch Hilfe zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung bieten und die Sicherung und Erweiterung der Qualifikationen unterstützen. Damit keine Arbeitsplätze durch diese Zuverdienstmöglichkeiten vernichtet werden, war das Kriterium der Zusätzlichkeit eingeführt worden.
Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfange oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt werden.
Die Vorteile für den Arbeitssuchenden lagen somit auf der Hand. Kritiker befürchteten dennoch die Vernichtung regulärer Arbeitsplätze und eine nicht ausreichende Prüfung. Der Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt, dass die Realität dem entspricht, was befürchtet wurde. Eine Prüfung der Voraussetzungen findet nur unzureichend statt, einem Missbrauch ist damit Tür und Tor geöffnet.
Ein-Euro-Jobs werden zum Job-Killer
„Ein
Euro-Jobs verdrängen in Ostdeutschland offenbar immer mehr
reguläre Stellen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der
Bundesagentur für Arbeit. Demnach sind Ein-Euro-Jobber in jedem
dritten Betrieb inzwischen sogar in der Mehrheit. Viele von ihnen
würden zudem für Arbeiten eingesetzt, für die eigentlich
eine spezielle Ausbildung notwendig wäre.
Die
Sachverständige der Agentur, Engelen-Kefer, sagte, das Maß
des Erträglichen sei längst überschritten. Nur zwei
Prozent der Ein-Euro-Jobber hätten überhaupt eine Chance,
eine richtige Beschäftigung zu bekommen.“ So eine Meldung (Videotexttafel 117 MDR) vom 3.9.07 und dazu
"1-Euro-Jobs sind von AG-Verbänden und ihren Bütteln in der Arbeitslosenrepressivverwaltung durchorganisierte legalisierte Schwarzarbeit…"
- der Kommentar von Joachim Kühnel vom 4.9.07. Aus dem Text: „…Es wird höchste Zeit, die von der Bertelsmann-Stiftung ideologisch ausgestalteten und von einem kriminellen VW-Arbeitsdirektor und Unternehmensberater namens Hartz präsentierten Hartz-Gesetze aus dem Verkehr zu ziehen und die Kreationen wie 1-Euro-Jobs, Mini- und Midi-Jobs, Kombilöhne mit vom ifo-Institut geforderten Schmiergeldanteil an Unternehmer, kostenlose Firmenpraktikas, Leih- und Zeitarbeit, selbstprostituierende, prekäre Ich-AGs, Abzockmittel wie Vermittlungs- und Bildungsgutscheine in aller Öffentlichkeit zu ächten, zu verbieten und ihren Gebrauch unter Strafverfolgung zu stellen…“
Der DGB lehnt die 1-Euro-Jobs nicht grundsätzlich ab, fordert aber, dass sie nicht ausufern dürfen und das strenge Voraussetzungen daran geknüpft sind. Auf keinen Fall dürfen sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen, was aber leider der Fall ist. Das bestätigt auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise. Er sagte dem Spiegel (2/2006): "Das Projekt (1-Euro-Jobs) droht auszufransen. Schon heute neigt manche Kommune dazu, die eigene Infrastruktur von Ein-Euro-Jobbern sanieren zu lassen. Das verdrängt handwerkliche Arbeit". Gravierende Mängel hat auch der Bundesrechnungshof festgestellt. Ein Viertel der Stellen verstoße gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen, weil es keine verlässlichen Erkenntnisse gab. (Die Zeit, 1. Juni 2006)
Der DGB fordert
- Die öffentlich geförderten Jobs dürfen nicht dafür missbraucht werden, finanzielle Probleme bei Trägern und öffentlicher Hand zu lösen. Sie sollten nur darauf gerichtet sein, die Beschäftigungsfähigkeit für die Langzeitarbeitslosen zu verbessern und ihnen Brücken in reguläre Arbeit zu bieten. Es muss daher sichergestellt werden, dass die öffentliche Beschäftigung eine echte Integrationsperspektive bietet.
- Die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze muss ausgeschlossen sein. Dieses Kriterium darf in keiner Weise gegenüber der bisherigen ABM-Praxis aufgeweicht werden.
- Die 1-Euro-Jobs dürfen erst zur Anwendung kommen, wenn keine sozialversicherungspflichtige Arbeit angeboten werden kann. Das Gesetz bestimmt (§16 SGB II): Wenn keine sozialversicherungspflichtige Arbeit angeboten werden kann, ist zunächst auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zurückzugreifen. Erst dann kommen die 1-Euro-Jobs in Betracht. Diese Reihenfolge muss eingehalten werden, um die Integrationschancen in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.
- Eine intensive Betreuung und Anleitung ist erforderlich. Insbesondere für benachteiligte Personen sollte jeder nur mögliche Qualifizierungsansatz verfolgt werden.
- Die Teilnahme an den 1-Euro-Jobs sollte freiwillig bleiben. Es macht keinen Sinn, Arbeitslose gegen ihren Willen in solche Jobs zu pressen. Der Aufwand für Betreuung bzw. Kontrolle und der potenzielle Schaden stehen in keinem vernünftigen Aufwand zum Ertrag.
Beispiele
Auch Hochschulabsolventen finden sich unter den 1-Euro-Jobbern - hoch qualifizierte Forscher, die keinen besseren Job gefunden haben. Wie zum Beispiel die 26jährige Diplom-Meteorologin Antje Paulmann. Sie arbeitet am Meteorologischen Institut der Universität Hamburg als 1-Euro-Jobberin. Für ihren 30 Stunden-Job pro Woche erhält sie 210 Euro im Monat zusätzlich zu dem Hartz-IV-Regelsatz von 345 Euro. Antje Paulmann ist eine von zwölf Wissenschaftlern, die als 1-Euro-Jobber an der Universität Hamburg arbeiten.
Auch beim Hamburger Institut für Kriminologische Sozialforschung sind drei 1-Euro-Jobber beschäftigt. Sie arbeiten an einem Projekt über LebensmittelskandaleDer Leiter dieses Instituts sagt selbst: "Diese Jobs sind ein klägliches Mittel, im Grunde menschenunwürdig". Er wolle den Forschern aber die Möglichkeit geben, weiter wissenschaftlich tätig zu werden. (aus Financial Times Deutschland, 29.5.06)
Quelle: Verdi, DPA, TAZ; DGB; FAZ; FTD
Arbeitslosigkeit und 1- EURO Jobs
Geschrieben von
jogi3
am 09.07.08
in Politische Meinung
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Wenn er über 25 Jahre ist nur einmal im Jahr für drei Monate !
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LG Lothar
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noch eine menge Geld dazu.H
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Ob das aber für die Mehrheit so stimmt ?
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Ich danke an dieser Stelle auch, für einen wieder Mal rundum informativen und sachlichen Artikel. Weiter so!







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