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Mutmaßlicher Vergewaltiger (41) muss nicht für immer ins Gefängnis
Der Mann, der vor 20 Jahren seine Cousinen vergewaltigt haben soll, muss nicht in Sicherungsverwahrung. Grund: Trotz einschlägiger Vorstrafen gilt er nicht als gemeingefährlich. Das erklärte ein Gutachter vor Gericht.
  • Quelle
  • www.saarbruecker-zeitung.de

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Mutmaßlicher Vergewaltiger (41) muss nicht für immer ins Gefängnis
von o. p 24/03/09
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geschrieben via Saarbrücker Zeitung
liest man das Gesülze,das der psychatrische Gutachter von sich gibt,dreht sich einem der Magen um.Das ist aber noch zu ertragen.Was jedoch nicht zu ertragen ist ,sind die sinnlosen Opfer die durch solche "Hellseher " schon seit Jahrzehnten immer und immer wieder " produziert " werden,ohne das diese für ihre Fehleinschätzungen zur Rechenschaft gezogen werden.Das ist eine
Handlungsweise die von einer Ingnoranz und einer gegenüber den Opfern nicht zu ertragenden Heuchelei und Besserwisserei ist,die normalerweise in einem " Rechtstaat " unmöglich sein sollte .........
von durchblicker 24/03/09
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geschrieben via Saarbrücker Zeitung
Bei Wiederholungstätern welche Gutachterlich berurteilt wurden ,gehören, der Täter
mit seinem Gutachter zusammen
in eine Zelle gesperrt.Mit einem Schlag wäre dieses unseelige Kabitel das schon etlichen Kindern und Frauen das Leben gekostet hat für immer erledigt.
So einfach ist das zu handhaben,man muß es nur wollen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
von alois 23/03/09
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geschrieben via Saarbrücker Zeitung
Wenn schon der mutmaßliche Vergewaltiger kein Kandidat für die unbefristete Sicherheitsverwahrung ist, soll man wenigstens den psychiatrischen Gutachter hinter Gitter bringen.
Wir haben genug Gutachter, welche scheinbar nur für die Täter alle möglichen Entschuldigungen vorbringen, die Opfer aber im Regen stehen lassen.
von Z.Leser 24/03/09
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geschrieben via Saarbrücker Zeitung
Sowas nennt man "Arbeitsbeschaffung " Nach ein Paar Jahren,kommt der Täter frei und über kurz oder lang wird er wieder rückfällig.Bis man ihn wieder erwischt,können Jahre vergehen,das heißt,er kann unter Umständen,mehrfach,"tätig"werden.Wird er dann endlich wieder geschnappt,meint der hinzugezogene Gutachter,das dies ein besonderer Fall sei und das man solche Rückfälle eigentlich nicht erwarten konnte ,oder ähnliche nicht nachzuvollziehende bla bla bla Ausreden. Also auf deutsch gesagt: " wieder hat einer von diesen Alleswissern versagt".............Zum Kotzen das Ganze ! ! ! ! !