Gesundheit

Krankenkasse muß ADS-Medikamente nicht bezahlen
Das Bundessozialgericht entschied in einem Urteil vom 30.Juni 2009, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet werden können Medikamente für ADS/ADHS-Patienten (Wirkstoff Methylphenidat) zu übernehmen. Die Richter bestätigten damit die Urteile aller Vorinstanzen. Ein erwachsener ADS-Patient hatte auf Übernahme der Kosten geklagt, muß aber wei
  • Quelle
  • lipokanja.wordpress.com

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