Wirtschaft Inland

Neue Kredithilfe: Wirksamer Rettungsschirm?

Neue Kredithilfe: Wirksamer Rettungsschirm?

Bundesregierung spendiert Milliarden - Haftungsfreistellung oft wirkungslos

Berlin / Frankfurt (wnorg) - Zusätzliche Maßnahmen der Bundesregierung sollen die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft ankurbeln. Zentrale Instrumente hierfür sind Globaldarlehen an Banken und Haftungsfreistellungen für Banken. Dennoch müssen die weiterleitenden Banken weiterhin Sicherheiten von den Kreditkunden verlangen. Dies gilt zumindest für den nicht haftungsbefreiten Teil des Kredits.
 
Was aber, wenn der Kreditkunde bereits alle Sicherheiten für bereits bestehende Kredite vergeben hat? In diesem Falle sieht es nach wie vor finster aus. Und dies dürfte sehr viele kleine und mittlere Unternehmen betreffen, wie Claus Walter Schmitz vom Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe BVW gegenüber der wnorg-nachrichtenagentur erläutert. Es bleibt daher zu befürchten, dass viele kleine und mittlere Unternehmen auch von den durch die Bundesregierung in Aussicht gestellten zusätzlichen Kredithilfen gar keinen Gebrauch machen können.

Wirtschaftsministerium legt bei Kredithilfen nach

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Karl-Theodor zu Guttenberg, am 1.9.2009: "Der Lenkungsausschuss hat heute auf meine Anregung hin beschlossen, Warenkreditversicherungen staatlich abzusichern und die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft durch Globaldarlehen der KfW zu verbessern.

So wollen wir sicherstellen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommen, um wichtige Projekte zu verwirklichen. Das ist ein wichtiges Signal für den Mittelstand, Arbeitsplätze und Beschäftigung in Deutschland."

Einig waren sich die Mitglieder des Lenkungsausschusses auch darüber, dass die Kreditversorgung der Unternehmen durch die Vergabe von Globaldarlehen der KfW an die Banken verbessert werden soll. Hierfür wird aus dem "Wirtschaftsfonds Deutschland" ein Volumen von bis zu 10 Milliarden Euro vorgesehen. Globaldarlehen eröffnen Banken flexible Gestaltungsspielräume und sind vergleichsweise schlank in der Abwicklung.

Dieses Instrument soll jetzt auch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms genutzt werden. Damit soll die Liquiditätsausstattung der Banken verbessert werden. Eine vom Lenkungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe soll kurzfristig im Hinblick auf mögliche Haftungsentlastungen weitere Handlungsoptionen erarbeiten, die dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

Wie die KfW die Regierungshilfen umsetzt

Die KfW Bankengruppe stellt in 2009 und 2010 bis zu 40 Milliarden EUR im Rahmen der beiden Maßnahmenpakete der Bundesregierung bereit, um die Kreditversorgung des Mittelstands und von Unternehmen ohne Kapitalmarktzugang zu sichern. Im neuen "KfW-Sonderprogramm" werden zum einen bankdurchgeleitete Kredite mit der Option einer hohen anteiligen Haftungsfreistellung der durchleitenden Banken vergeben.

Zum anderen können auch Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien vergeben werden. Die Finanzierungsangebote richten sich an freiberuflich Tätige und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Jahresumsatz 500 Millionen EUR nicht überschreitet ("KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen") und große Unternehmen, die keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben ("KfW-Sonderprogramm-Große Unternehmen).

Darüber hinaus können im KfW-Sonderprogramm-Projektfinanzierung auch typische Projektfinanzierungen begleitet werden.

Warum die Haftungsfreistellung oft ins Leere läuft

Bei haftungs(teil-)befreiten Krediten, die von der KfW über die Banken den Unternehmen angeboten werden, gibt es dennoch genaue Voraussetzungen, um an solche Kredite zu gelangen. So muss mindestens ein Jahresabschluss / eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung über ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegen.

Optional bietet die KfW eine 90-prozentige oder 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts für die gesamte Kreditlaufzeit an. Bei Betriebsmittelkrediten bietet die KfW eine 60-prozentige Haftungsfreistellung an.

"Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagt Claus Walter Schmitz, Präsident des Bundesverbandes der Wirtschaftsberatenden Berufe, zum nunmehr aufgestockten Maßnahmenpaket.

Unternehmen ohne zusätzliche eigene Sicherheiten oft chancenlos?

Fest steht, dass Unternehmen auch dann eigene zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung stellen müssen, wenn die KfW den kreditgebenden Bank eine Haftungsfreistellung gewährt. Denn auch in diesem Fall muss das kreditsuchende Unternehmen bankübliche Sicherheiten stellen, mindestens für den Kreditanteil, der nicht durch das KfW-Sonderprogramm haftungsbefreit wurde.

Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist die zusätzliche Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.

Art und Höhe der Besicherung werden direkt zwischen Bank und Kreditkunde verhandelt. "Da hat sich im Prinzip kaum etwas an den Sicherheitsforderungen der Banken gegenüber den Kreditkunden geändert", erläutert Claus Walter Schmitz gegenüber der wnorg-nachrichtenagentur.

Sicherheiten weg: Wie Unternehmen reagieren können?

"Oft hat sich die Sicherheiten-Situation der kleinen und mittleren Unternehmen bis zur Beantragung eine Bankkredits über das KfW-Sonderprogramm mit teilweiser Haftungsfreistellung derart verschlechtert, dass sie gar keine nennenswerten freien Sicherheiten mehr anbieten können, weil die Banken bereits alle Sicherheiten für die Alt-Kredite bekommen haben", so Claus Walter Schmitz.

"Hier hilft nur professionelles Umschuldungsmanagement unter Freisetzung bereits vergebener Sicherheiten, um wieder Luft für die erfolgreiche Beantragung von KfW-Sonderprogrammen zu bekommen", rät Peer Sterkenbrock, Finanzierungsexperte beim Institut für Wirtschaftsforschung und Beratung IWB.

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