Panorama

Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst
Leisten Beschäftigte in einem Krankenhaus eines kommunalen Arbeitgebers Bereitschaftsdienst, steht ihnen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arb
  • Quelle
  • www.rechtslupe.de

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