Wirtschaft Inland

Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber: Rückzahlung von Fortbildungskosten
§§ 305 ff. BGB ist die Grundlage, nach der eine Rückzahlungsvereinbarung bemessen wird. Eine Apothekenhelferin klagte gegen ihren früheren Arbeitgeber, der die Kosten für eine Fortbildungsmaßnahme von ihrem Gehalt abgezogen hatte.
  • Quelle
  • www.unternehmer.de

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