Politische News
Hartz IV ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem mit Hochspannung erwarteten Urteil den Gesetzgeber aufgefordert, das Gesetz völlig neu zu fassen und die Armutsgrenze in Deutschland neu zu beschreiben. Bis dahin bleiben die bisherigen Hartz-IV-Gesetze, die nun seit gut fünf Jahren in Kraft sind, anwendbar
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Grundrecht auf Existenzminimum - Urteil zu Hartz IV
von
trebuh
am 09.02.10
in Politische News
Grundrecht auf Existenzminimum - Urteil zu Hartz IV
von
Alter_Sack
11/02/10
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Zivilcourage
10/02/10
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karlweber
10/02/10
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karlweber
10/02/10
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Fischerfritze
09/02/10
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Knechtweberm du bist ein Lügner. In diesem Verfahren ging es überhaupt nicht um die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV, demzufolge ist darüber auch keine Aussage getroffen worden. Es ging lediglich um die Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Regelsätze. Diese wurde laut Urteil verneint. Da die jetzigen Regelsätze einer Berechnung zugrundeliegen, die laut diesem Urteil nicht verfassungsgemäß ist, sind also auch diese Regelsätze nicht verfassungsgemäß.
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Wir werden uns alle noch wundern was sich diese Regierung die nur Reiche bevorzugt noch alles einfallen läßt um arme Menschen weiter zu benachteiligen. Das alten Menschen die von der sozialen menschenunwürdigen Grundsicherung in Lumpen herumlaufen müssen weil die Sozialbehörden Kleiderbeihilfen verweigern ist nur ein Beispiel von vielen wie man den Grundsatz das alle Macht vom Volk ausgehen soll mißachtet. Die Dummschwätzer die nun lauthals sc hreiebn das dies alles nich tbezahlbar ist haben wohl vergessen wie leicht diese Regierung mal eben füng Milliarden Euro für die Abwrackprämie locker gemacht, wie MIlliarden von Euro in Afghanistan sinnlos verpulvert. Es ist an der Zeit das menschen in Deutschland endlich ZIVILCOURAGE beweisen und bei den Wahlen in NRW die FDP unter 5 % Stimmenateil fällt.
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Hartz IV ist nach dem Urteil des Bundesverfasungsgerichts
mit dem Grundgesetz v e r e i n b a r.
Wer das Gegenteil behauptet, der möge die entsprechende
Urteilspassage hier einstellen.
mit dem Grundgesetz v e r e i n b a r.
Wer das Gegenteil behauptet, der möge die entsprechende
Urteilspassage hier einstellen.
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Es wäre schön, wenn dieses Geld auch den Kindern zu Gute kommen würde und nicht in Prozente umgewandelt werden würde. Auch die Kinder die nicht zur Schule gehen oder zur Schule gehen dürfen bekommen dann mehr Geld. In Bildung ist gut investiert - in den privaten Haushalten nicht.







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