Politische News

Grundrecht auf Existenzminimum - Urteil zu Hartz IV
Hartz IV ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem mit Hochspannung erwarteten Urteil den Gesetzgeber aufgefordert, das Gesetz völlig neu zu fassen und die Armutsgrenze in Deutschland neu zu beschreiben. Bis dahin bleiben die bisherigen Hartz-IV-Gesetze, die nun seit gut fünf Jahren in Kraft sind, anwendbar
  • Quelle
  • www.sueddeutsche.de

melden melden

 
54 button_vote bewerten
Grundrecht auf Existenzminimum - Urteil zu Hartz IV
von Alter_Sack 11/02/10
0 Leser stimmen zu
Melden Melden
Knechtweberm du bist ein Lügner. In diesem Verfahren ging es überhaupt nicht um die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV, demzufolge ist darüber auch keine Aussage getroffen worden. Es ging lediglich um die Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Regelsätze. Diese wurde laut Urteil verneint. Da die jetzigen Regelsätze einer Berechnung zugrundeliegen, die laut diesem Urteil nicht verfassungsgemäß ist, sind also auch diese Regelsätze nicht verfassungsgemäß.
von Zivilcourage 10/02/10
1 Leser stimmt zu
Melden Melden
Wir werden uns alle noch wundern was sich diese Regierung die nur Reiche bevorzugt noch alles einfallen läßt um arme Menschen weiter zu benachteiligen. Das alten Menschen die von der sozialen menschenunwürdigen Grundsicherung in Lumpen herumlaufen müssen weil die Sozialbehörden Kleiderbeihilfen verweigern ist nur ein Beispiel von vielen wie man den Grundsatz das alle Macht vom Volk ausgehen soll mißachtet. Die Dummschwätzer die nun lauthals sc hreiebn das dies alles nich tbezahlbar ist haben wohl vergessen wie leicht diese Regierung mal eben füng Milliarden Euro für die Abwrackprämie locker gemacht, wie MIlliarden von Euro in Afghanistan sinnlos verpulvert. Es ist an der Zeit das menschen in Deutschland endlich ZIVILCOURAGE beweisen und bei den Wahlen in NRW die FDP unter 5 % Stimmenateil fällt.
von karlweber 10/02/10
0 Leser stimmen zu
Melden Melden
HartzIV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Auch die Regelsätze sind es.
Siehe Urteil.
von karlweber 10/02/10
0 Leser stimmen zu
Melden Melden
Hartz IV ist nach dem Urteil des Bundesverfasungsgerichts
mit dem Grundgesetz v e r e i n b a r.
Wer das Gegenteil behauptet, der möge die entsprechende
Urteilspassage hier einstellen.
von Fischerfritze 09/02/10
1 Leser stimmt zu
Melden Melden
Es wäre schön, wenn dieses Geld auch den Kindern zu Gute kommen würde und nicht in Prozente umgewandelt werden würde. Auch die Kinder die nicht zur Schule gehen oder zur Schule gehen dürfen bekommen dann mehr Geld. In Bildung ist gut investiert - in den privaten Haushalten nicht.